Mittwoch, 13. Juni 2012

Probezeit!!!


Endlich haben sie den Job ergattert und unterschreiben den Arbeitsvertrag.

Beim genaueren Lesen des Arbeitsvertrag finden sie auch einen Passus zur Probezeit. Was bedeutet das? Während der Probezeit wird die fachliche Qualifikation der neuen Mitarbeiter auf den Prüfstand gestellt. Konkret heißt das: Kommt der "Neue" mit den fachlichen Anforderungen, den Kollegen oder Vorgesetzten klar?

Bei Arbeitsverhältnissen in Deutschland kann für eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine Probezeit vereinbart werden. Während der Dauer der Probezeit gilt nach § 622 Abs. 3 BGB für beide Parteien die kürzere gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates. In der Probezeit kann man ihnen ohne Angabe von Gründen kündigen.

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